Im Sanitätshaus erhalten Sie Hilfsmittel, die Ihnen entweder die selbstständige Lebensführung ermöglichen, z. B. Gehhilfen und Prothesen oder einer Pflegeperson oder Pflegekraft die Pflegeausführung erleichtern, bspw. Hebehilfen. Zumeist werden die Hilfsmittel ärztlich verordnet und vom Sanitätshaus mit der Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet. Die meisten Hilfsmittel können aber auch einfach im Sanitätshaus gekauft werden, ohne ein Rezept vorlegen zu müssen. Manche Hilfsmittel, die zum so genannten Alltagsgebrauch gehören, bezahlen die Kranken- und Pflegekassen nicht.
Pflegehilfsmittel / Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege. Medizinische Hilfsmittel dienen dagegen der Linderung von Beschwerden und sollen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Pflegehilfsmittel gehören in den Leistungsbereich der Pflegeversicherung, das heißt, die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.
Die Pflegekasse entscheidet, ob sie die Kosten für ein neues Hilfsmittel übernimmt, oder ein – möglicherweise auch gebrauchtes Hilfsmittel – leihweise zur Verfügung stellt. Hierfür benötigen Sie immer eine Verordnung von Ihrem Arzt. Damit Sie Anspruch auf ein Pflegehilfsmittel haben, müssen Sie in einem Pflegegrad eingestuft sein. Dann genügt es, wenn Sie eine Mitteilung über Ihren Bedarf an die Pflegekasse senden. Es reicht aber auch ein Rezept darüber in einem Sanitätshaus einzureichen, da diese die Kostenzusage abklären oder nicht genehmigungsfähige Hilfsmittel, wie z.B. Toilettenstühle, Rollatoren, Duschstühle, etc. direkt ausliefern.
Muster: Antrag auf Pflegehilfsmittel
Adresse der Pflegekasse
Absenderadresse
Datum: XX/XX/20XX
Versichertennummer: XXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die folgenden Pflegehilfsmittel für den oben genannten Versicherten:
• Toilettensitzerhöhung
• Haltegriffe für Toilette / Badewanne
• …
______________________________________________________
(Kurze Beschreibung warum das Pflegehilfsmittel benötigt wird)
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Tipp: Beschaffen Sie ein Hilfsmittel erst dann, wenn Sie die Kostenübernahme von der Kranken- oder Pflegekasse geklärt haben. Dabei helfen Ihnen die Sanitätshäuser. Eine nachträgliche Erstattung von Kosten für ein Hilfsmittel kann problematisch werden.
Gut zu wissen: Die richtige Griffhöhe ist beim Gehrollator entscheidend
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Gehrollator nutzen, müssen Sie auf die richtigen Einstellungen achten:
Wichtig ist, dass die Griffe nicht zu hoch sind. Der Nutzer sollte die Griffe mit nahezu hängenden Armen greifen können. Ansonsten ermüdet er zu schnell. Der Abstand zwischen Hand und Bremsgriffen sollte auch zu den Händen des Anwenders passen.
Die entsprechenden Einstellungen können Sie im Sanitätshaus, das den Gehrollator geliefert hat, überprüfen und anpassen lassen. Das gehört wie eine Einweisung und der Gehrollator selbst zur Kassenleistung dazu.
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